Wahlbenachrichtigung

Eine Wahlbenachrichtigung ist eine schriftliche Mitteilung an alle Bürger, die am 35. Tag vor der Wahl wahlberechtigt sind. Sie stellt ein reines Informationsmittel dar. Neben dem Hinweis auf die jeweilige Wahl muss die Wahlbenachrichtigung Angaben über den genauen Tag (Datum, Uhrzeit), den Stimmbezirk des Wahlberechtigten sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis und die Anschrift des Wahlraums, enthalten. Sie beinhaltet darüber hinaus auch den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl. Der Antrag kann auch durch Eingabe der abgedruckten Sicherheitsnummer online erfolgen.

Die Wahlbenachrichtigung muss den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugestellt worden sein. Zur Europawahl erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen erstmalig in Briefform. Personen, die die Wahlbenachrichtigung verloren oder nicht erhalten haben, können dennoch an der Wahl teilnehmen, solange sie in das Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks eingetragen sind. Der Eintrag im Wählerverzeichnis ist für die Stimmabgabe im Wahlraum maßgeblich. Siehe hierzu auch "Wählerverzeichnis".

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