Wahlvorstand

Frage 1 von 21

Frage 1

Beginnt der Dienst des Wahlvorstehers am Sonntagmorgen um 8.00 Uhr?

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Antwort

Nein, denn vor Beginn der Wahlhandlung muss der Wahlvorsteher gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes den Wahlraum einrichten.

Nein, der Wahlvorsteher muss sich vor dem Wahltag bereits mit den Hausmeistern/ Verwaltern zwecks Abstimmung des Auf- und Abschließens des Wahlraumes am Sonntag in Verbindung setzen.

Ja, denn um 8 Uhr beginnt die Wahlhandlung.

Ja, wenn er alle vorbereitenden Aufgaben bereits auf die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes verteilt hat und diese sich schon darum kümmern werden.

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