Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk zuständig. Er besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Schriftführer und den Beisitzern, von denen jeweils einer stellvertretender Wahlvorstand und einer stellvertretender Schriftführer ist.

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