Wahlurne

Die Wahlurne muss ein verschließbarer Gegenstand sein, der mit einem - abnehmbaren - Deckel versehen ist. Im Deckel muss ein schmaler Spalt vorhanden sein, durch den der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen kann.

Der Wahlvorsteher überprüft vor Beginn der Wahlhandlung (8:00 Uhr), ob die Wahlurne leer ist und verschließt diese anschließend mit einem Schloss oder versiegelt sie. Die Wahlurne darf während der Wahlhandlung (8:00 bis 18:00 Uhr) nicht geöffnet werden.

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