Wahlbrief

Der Wahlbrief der Kommunalwahlen und der Wahl des RVR (rot) beinhaltet den Stimmzettelumschlag (blau) samt Stimmzettel und den vom Wähler unterschriebenen Wahlschein. Er wird zur Teilnahme an der Briefwahl an den Oberbürgermeister zurückgeschickt und muss bis spätestens am Wahltag, 16 Uhr, eingegangen sein. Alle eingegangenen Wahlbriefe werden für die Zulassung zur Wahl und die anschließende Stimmenauszählung auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt. 

Bei der Integrationsratswahl ist der Wahlbrief orange und der Stimmzettelumschlag grau. 

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