Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Das aktive Wahlrecht meint das Recht eines jeden wahlberechtigten Bürgers bei einer Wahl seine Stimme abgeben zu können. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in NRW hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht und somit auch nicht wahlberechtigt, sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Regelung zur Europawahl

Das aktive Wahlrecht meint das Recht eines jeden wahlberechtigten Bürgers bei einer Wahl seine Stimme abgeben zu können. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Wahlberechtigt sind außerdem Auslandsdeutsche.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht und somit auch nicht wahlberechtigt, sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, diejenigen Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht durch einstweilige Anordnung bestellt ist sowie Personen, die sich nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in dem Wahlgebiet (Kommune) hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht und somit auch nicht wahlberechtigt, sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen

Regelung zur Bundestagswahl

Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines jeden wahlberechtigten Bürgers bei einer Wahl seine Stimme abgeben zu können. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht und somit auch nicht wahlberechtigt, sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

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