Verpacken der Wahlunterlagen

Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen) verpackt. Hierzu liegen Verpackungsmaterialien (Versandumschläge etc.) bereit. Stimmzettel, auf denen keine Erststimme abgegeben wurde, werden sortiert nach der Zweitstimme verpackt. Eingenommene Wahlscheine werden separat verpackt. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden vor Ort entsorgt.

Alle übrigen Unterlagen, wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Hierzu gibt es besondere Absprachen mit den Wahlvorstehern. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände der praktischen Anleitung entnehmen.

Regelung zur Europawahl

Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen verpackt. Hierzu liegen Verpackungsmaterialien (Versandumschläge etc.) bereit. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Ungekennzeichnete Stimmzettel werden vor Ort entsorgt und eingenommene Wahlscheine werden separat verpackt.

Alle übrigen Unterlagen, wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Hierzu gibt es besondere Absprachen mit den Wahlvorstehern. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände der praktischen Anleitung entnehmen.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen verpackt. Hierzu liegen Verpackungsmaterialien (Versandumschläge etc.) bereit. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Eingenommene Wahlscheine werden separat verpackt. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben. Übrige ungekennzeichnete Stimmzettel sind vor Ort zu entsorgen.

Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.

Regelung zur Bundestagswahl

Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen) verpackt. Hierzu liegen Verpackungsmaterialien (Versandumschläge etc.) bereit. Stimmzettel, auf denen keine Erststimme abgegeben wurde, werden sortiert nach der Zweitstimme verpackt. Eingenommene Wahlscheine werden separat verpackt. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden vor Ort entsorgt.

Alle übrigen Unterlagen, wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Hierzu gibt es besondere Absprachen mit den Wahlvorstehern. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände der praktischen Anleitung entnehmen.

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