Sperrvermerk

Hat eine wahlberechtigte Person bereits einen Wahlschein (Briefwahl) erhalten, so ist im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „W“ (= Wahlschein) eingetragen.

Wahlberechtigte, die einen Sperrvermerk haben, dürfen nur mit dem eigenen gültigen Wahlschein wählen.

Siehe auch Briefwahl und Stimmabgabe mit Wahlschein.

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