Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
In vom Bundeswahlleiter, im Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter, ausgewählten Wahlbezirken wird (unter Wahrung des Wahlgeheimnisses!) eine Wahlstatistik bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind.
In vom Land ausgewählten Stimmbezirken wird (unter Wahrung des Wahlgeheimnisses!) eine Wahlstatistik bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Ziel ist, eine Analyse des Wahlverhaltens unterschiedlicher Personengruppen zu erstellen. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind. Repräsentative Stimmbezirke sind immer so groß, dass niemand auf die Stimmabgabe eines einzelnen Wählers rückschließen kann.
Hinweis: Die Auszählung der Stimmzettel nach den Kennbuchstaben wird nicht am Wahlabend von den Wahlvorständen vorgenommen, sondern von einer abgeschotteten Statistikstelle in den Tagen nach der Wahl. Für die Wahlvorstände eines repräsentativen Stimmbezirks ergibt sich somit keine Änderung bezüglich des reinen Auszählverfahrens zur Ergebnisermittlung. Wichtig ist ausschließlich, dass während der Wahlhandlung die Stimmzettel mit dem richtigen Kennbuchstaben entsprechend des im Wählerverzeichnis eingedruckten Kennbuchstabens an die Wähler ausgehändigt werden.