Listenwahl

Die Verhältniswahl wird auch als Listenwahl bezeichnet, weil der Wähler nicht für einen bestimmten Wahlkandidaten stimmt, sondern für eine Vorschlagsliste. Auf dieser sind wiederum Wahlkandidaten aufgeführt. Der Wähler hat nur eine einzige Stimme. Er muss sich entscheiden, für welchen Listenwahlvorschlag er seine Stimme abgibt. Damit ist die Wahl eines bestimmten einzigen Wahlkandidaten nicht möglich.

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