Landeswahlleiter

Für die Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen wird der Landeswahlleiter und seine Stellvertretung von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit ernannt. Zu seinen Aufgaben zählen zum Beispiel die Einhaltung von Fristen, gesetzlichen Vorgaben und er ist der Vorsitzende des Landeswahlausschusses.

2024 Stadt Gelsenkirchen