Erst- und Zweitstimme

Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Landtag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sichergestellt, dass jede Region im Landtag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

Regelung zur Europawahl

Bei der Europawahl gibt es nur eine Stimme, mit der der Wähler sich für eine Wahlvorschlagsliste entscheidet. Der Wähler kann sich bei der Wahl nur für eine gesamte Liste entscheiden, ohne dass er die Möglichkeit hat, einzelne Bewerber von der Liste zu streichen, auszuwechseln oder zu bevorzugen.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Erst- und Zweitstimme existieren bei den Kommunalwahlen nicht. Der Wähler hat pro Stimmzettel eine Stimme.

Regelung zur Bundestagswahl

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sichergestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

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