Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines Wahlehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Als Aufwandsentschädigung wird den den Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung gewährt, die als "Erfrischungsgeld" bezeichnet wird. Sie dient der Verpflegung über den Tag sowie der Hin- und Rückfahrt des Wahlhelfers und liegt bei 70,00 € pro Wahlsonntag.

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