Briefwahlvorstand und Briefwahlvorsteher

Für die Zulassung und Auszählung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen bildet die Oberbürgermeisterin eine bestimmte Anzahl an Briefwahlvorständen. Für die Landtagswahl werden 53 Briefwahlbezirke gebildet.

Der Briefwahlvorstand besteht aus dem Briefwahlvorsteher und dem Schriftführer sowie ihren Stellvertretern und weiteren vier Beisitzern. Die Aufgaben im Rahmen der Ermittlung des Briefwahlergebnisses (ebenfalls ab 18.00 Uhr) sind dabei analog zu den Aufgaben des Wahlvorstandes. Der Unterschied zum Urnenwahlvorstand besteht vielmehr bei dem Verfahren zur Zulassung der übersandten Wahlbriefe. Siehe hierzu auch Zulassung/Zurückweisung eines Wahlbriefs.

2024 Stadt Gelsenkirchen