Bezirksvertretungen

Als Bezirksvertretungen werden politische Gremien bezeichnet, die Stadtteile oder Stadtbezirke verwalten. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gibt den kreisfreien Städten auf, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Es soll in nicht weniger als drei und in nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden. In Gelsen­kirchen gibt es fünf Stadtbezirke: Gelsenkirchen-Mitte, -Nord, -West, -Ost und -Süd. Für jeden Stadtbezirk wird eine Bezirksvertretung gewählt. Die Mitgliederzahl der Bezirksvertretungen ist nach den Einwohnerzahlen des Stadtbezirks gestaffelt.

Die Bezirksvertretungen wurden zuletzt bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 gewählt.

2024 Stadt Gelsenkirchen