Achtung! Hier unterscheiden sich Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Regelung zur Europawahl
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Europäischen Parlaments.
Abgeordnete werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).