Wer ist am 15. Mai 2022 wahlberechtigt?

Wählen kann, wer am Wahlsonntag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und
  • nicht infolge Rechtsspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigte müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

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