Ein Wähler möchte wählen, hat jedoch bereits einen Stimmabgabevermerk (Haken) im Wählerverzeichnis. Wie ist vorzugehen?

Letztendlich entscheidet der Wahlvorstand als kollegiales Wahlorgan in diesen Fällen. Prüfen Sie, ob Sie möglicherweise den Stimmabgabevermerk in der falschen Zeile vorgenommen haben. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Wähler nur einmal zur Wahl zugelassen werden darf. Holen Sie sich eine schriftliche Erklärung der Person ein, dass diese noch nicht gewählt hat und nehme diese als Anlage zur Niederschrift.

2024 Stadt Gelsenkirchen