Ein Wähler ist am Wahltag nicht ortsanwesend - wie kann er sein Wahlrecht ausüben?

Wenn der Wähler frühzeitig weiß, dass er am Tag der Wahl - aus welchen Gründen auch immer - seinen Wahlraum nicht aufsuchen kann, besteht die Möglichkeit das Wahlrecht per Briefwahl auszuüben. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses (15. August 2021) wurden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antragsvordruck. Alternativ ist die Antragstellung nach Erstellung des Wählerverzeichnisses auch online möglich. Die Briefwahl kann darüber hinaus persönlich in einer der beiden Wahlscheinstellen vorgenommen werden.

2024 Stadt Gelsenkirchen