Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Regelung zur Europawahl
Das Europawahlrecht sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bekanntmachung über die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern
- Bekanntmachung über die Teilnahme von Auslandsdeutschen an der Europawahl
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Das Kommunalwahlrecht sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Einteilung des Wahlgebiets in Stimmbezirke
- Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis