Hat eine wahlberechtigte Person bereits einen Wahlschein (Briefwahl) erhalten, so ist im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „W“ (= Wahlschein) eingetragen.
Wahlberechtigte, die einen Sperrvermerk haben, dürfen nur mit dem eigenen gültigen Wahlschein wählen.
Siehe auch Briefwahl und Stimmabgabe mit Wahlschein.