Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Regelung zur Landtagswahl
Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert fünf Jahre, d. h. die Abgeordneten des Landtages werden für diesen Zeitraum gewählt. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Landtages) kann sich die Wahlperiode verkürzen.
Regelung zur Europawahl
Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert fünf Jahre, d. h. die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für diesen Zeitraum gewählt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeister werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Regelung zur Bundestagswahl
Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert vier Jahre, d. h. die Abgeordneten des Bundestages werden für diesen Zeitraum gewählt. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Bundestages) kann sich die Wahlperiode verkürzen.