Wahlbezirk

Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".

Zur Durchführung der Landtagswahl unterteilt die Oberbürgermeisterin die Landtagswahlkreise  in Stimmbezirke. Das Gelsenkirchener Stadtgebiet wird zur Landtagswahl 2022 in 156 Stimmbezirke unterteilt. Jedem Stimmbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

Regelung zur Europawahl

Im Europawahlrecht gibt es keine Gliederung des Wahlgebietes in Wahlkreise. Oberhalb der Wahlbezirke ist das Wahlgeschehen in allgemeine Verwaltungsorganisationen, also in Kreise und kreisfreie Städte eingebunden. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".

Zur Durchführung der Kommunalwahlen wurde das Stadtgebiet in 156 Stimmbezirke unterteilt.

Regelung zur Bundestagswahl

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen.

Zur Durchführung der Bundestagswahl unterteilt die Oberbürgermeisterin die Bundestagswahlkreise in Wahlbezirke. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

2024 Stadt Gelsenkirchen