Die Oberbürgermeisterin trägt in der Funktion der Kreis- bzw. Stadtwahlleiterin nach den Weisungen des Bundeswahlleiters und des Landeswahlleiters die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb der Gemeinde.
Insbesondere muss sie dabei das Gemeindegebiet in Stimmbezirke aufteilen, den Wahlvorstand berufen, die Wahlbekanntmachung veröffentlichen und die Briefwahl organisieren. Diese Aufgaben erledigt sie nicht persönlich, sondern delegiert sie an das Wahlamt.