Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern. Er ist als selbständiges Wahlorgan für die Durchführung der Wahlen und für die Ermittlung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk verantwortlich. Der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes und hat die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes vor den Wahlen so über ihre Aufgaben zu unterrichten, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse gesichert sind. Er hat in diesem Zusammenhang diverse Entscheidungen zu treffen (z. B. über die Gültigkeit eines Stimmzettels oder die Wahlberechtigung von Personen).
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