An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Ich finde eine Person im Wählerverzeichnis nicht. Was kann ich tun?
Finden Sie die Person nicht, rufen Sie das Wahlamt unter der Nummer 0209/169-4025 an.