Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hat der Wähler keine Wahlbenachrichtigung erhalten, kann er das Wählerverzeichnis (vom 25.04.-29.04.2022) einsehen und prüfen, ob er dort eingetragen ist. Am Wahltag benötigt er dann lediglich ein Ausweisdokument mit Lichtbild (z. B. Führerschein, Personalausweis, Krankenkassenkarte), um sich zu legitimieren.