Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von 3 Wahlhelfern während der Wahlhandlung bzw. 5 Wahlhelfern zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie umgehend im Wahlamt unter der Nummer 0209/169-4025 an.