Ich habe mich als Wahlhelfer beworben. Werde ich jetzt immer eingesetzt?

Sie werden als Wahlhelfer in der Wahlhelferdatei gespeichert und vor anstehenden Wahlen angeschrieben, sofern Sie in die Speicherung Ihrer Daten eingewilligt haben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Zur Erteilung der Einwilligung zur Datenspeicherung liegen am Wahlsonntag Formulare aus.

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